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Lebensverrichtungen

Abhängig

vom Grad der Hilflosigkeit

Hilflosenentschädigung

 

Eine Hilflosenentschädigung erhalten Menschen jeden Alters, die in leichtem, mittlerem oder schwerem Grad hilflos sind.

 

Als hilflos gilt, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Sich-Setzen, Essen, Körperpflege etc. Hilfe benötigt. Die Hilflosenentschädigung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen entrichtet.

 

Die Anträge für Hilflosenentschädigung sind der IV-Stelle des Wohnsitzkantons zuzustellen. Die Antragsformulare können auf 

www.ahv-iv.ch 

 

heruntergeladen werden:

 

  • Für BezügerInnen von Altersrente oder Ergänzungsleistungen der AHV

  • Für Betroffene im erwerbsfähigen Alter

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