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Krankenpflegerin

Krankenkassen Rückerstattung

Nicht-kassenpflichtige Leistungen

 

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt keine hauswirtschaftlichen Leistungen und keine Pflegeleistungen, die nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV aufgelistet sind.

 

Nicht-kassenpflichtige Leistungen bezahlen die Klientinnen und Klienten grundsätzlich selber. Gewisse Bereiche können durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden; wer keine Überraschungen erleben will, kontaktiert vorgängig seine Krankenversicherung.

 

 

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