top of page
Krankenpflegerin

Krankenkassen Rückerstattung

Nicht-kassenpflichtige Leistungen

 

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt keine hauswirtschaftlichen Leistungen und keine Pflegeleistungen, die nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV aufgelistet sind.

 

Nicht-kassenpflichtige Leistungen bezahlen die Klientinnen und Klienten grundsätzlich selber. Gewisse Bereiche können durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden; wer keine Überraschungen erleben will, kontaktiert vorgängig seine Krankenversicherung.

 

 

Kontaktaufnahme

Rufen Sie uns an, wir sind für Sie da!

076 461 41 43 Sibylle Meier-Graf

Mail
  • Facebook Social Icon

Facebook: LebensspurGmbH

bottom of page